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GBH fordert Rechtsanspruch auf Hitzefrei

Appell an die Arbeit- und Auftraggeber: Gesundheit der Beschäftigten muss Priorität haben!
Nicht alle Firmen nutzen die Hitzefrei-Regelung am Bau in Kärnten. Von den rund 13.500 Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen in Kärnten, bekamen im Jahr 2022 nur 1.370 Hitzefrei gewährt. „Vielen Arbeitgebern und Auftraggebern ist die Verantwortung, die sie ihren Beschäftigten gegenüber haben, noch immer nicht bewusst. Die Gesundheit der Arbeiter und Arbeiterinnen muss immer Priorität haben. Daher muss die Hitzefrei-Regelung gesetzlich verankert werden,” so GBH Landesgeschäftsführer Alois Peer. 
 
Die Entscheidung, Hitzefrei ab 32,5 Grad Celsius zu ermöglichen, sei aufgrund des Klimawandels ein gesundheitspolitisch wichtiger und notwendiger Schritt. Die Gewerkschaft Bau-Holz appelliert daher an die Unternehmer und Auftraggeber, einen menschlicheren Umgang mit den Beschäftigten zu pflegen: „Kein Bauarbeiter muss unter den enormen Hitzebelastungen – welche in den nächsten Jahren immer schlimmer werden – auf Baustellen mehr leiden“, so Peer.
 
2022 in Kärnten: An 14 Tagen über 32,5 Grad Celsius 
 
Die Hitzeregelung der Sozialpartner gilt seit 2013. Im Jahr 2019 wurde allerdings der Grenzwert von 35 auf 32,5 Grad Celsius reduziert. An 10 Tagen wurden im Jahr 2019 in Kärnten über 32,5 Grad Celsius erreicht und 1.298 BauarbeiterInnen aus 260 Betrieben Hitzefrei gewährt. Im Jahr darauf waren es mit nur zwei Tagen Hitzefrei deutlich weniger. 2021 bekamen 490 Beschäftigte aus 97 Betrieben an neun Tagen Hitzefrei. An der Spitze steht somit das vergangene Jahr. 2022 erhielten 1.370 BauarbeiterInnen aus 267 Betrieben an 14 Tagen Hitzefrei gewährt. Ab Oktober liegen dann auch die Zahlen für 2023 vor. 
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