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Arbeiten bei Kälte: Gewerkschaft Bau-Holz rät zum besonderen Schutz von Bauarbeiter:innen!

Kältebelastung beeinträchtigt Leistungsfähigkeit und erhöht das Unfallrisiko
„Arbeit in kalter Umgebung beeinträchtigt nicht nur die Leistungsfähigkeit und die Aufmerksamkeit, sondern lässt auch das Unfallrisiko steigen. Zu den gefährdeten Gruppen zählen hier vor allem die Beschäftigten im Baugewerbe“, erklärt Alois Peer, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz in Kärnten. Die Gewerkschaft appelliert, Schlechtwetter-Regelungen und Schutzmaßnahmen genau einzuhalten, um Krankenstände und Ausfallszeiten am Bau zu vermeiden. 
 
„Die Verarbeitung von Baumaterialien hängt stark von der Temperatur ab und ist daher genau vorgeschrieben. Für Beton sollte es nicht weniger als fünf Minusgrade haben, zum Mauern braucht es sogar Plusgrade. Obwohl es auch für die Beschäftigten am Bau einen klaren, gesetzlichen Rahmen gibt, kommt es mit Bauherrn und Arbeitgebern immer wieder zu Streitfällen“, führt GBH-Landesgeschäftsführer Alois Peer aus. 
 
Schutzkleidung bei Kältearbeit
 
Von Kältearbeit spricht man bereits bei einer Temperatur von unter 10 Grad. Je tiefer die Temperaturen sinken umso höher die Gefahr, ein gesundheitliches Risiko bei der Arbeit einzugehen. „Natürlich schränkt Kälte auch die motorischen Fähigkeiten ein. Das Unfallrisiko steigt und die Gefahr von Krankenstand und Ausfallzeit nimmt zu“, so Peer. Umso wichtiger also, dass Arbeitgeber vorgeschriebene Schutzmaßnahmen auch zur Verfügung stellen. „Handschuhe, Arbeitsschuhe mit guter Wärmeisolation, mehrlagige Bekleidung mit Verschlussvorrichtungen - die auch bei Schnee und windigen Bedingungen mit kalten Händen funktionieren oder auch windundurchlässige Kopfbedeckung wären nur einige Beispiele“, so Peer. 
 
Windchill – wann die Baustelle ruhen muss
 
Sobald der Windchill – also die Windkälte (abkühlende Wirkung des Windes bei niedrigen Temperaturen) – bei minus 10 Grad oder darunter liegt, ist diese Stunde eine Schlechtwetterstunde. „Folgen drei Stunden mit mehr als minus 10 Grad aufeinander, so bedeutet das Schlechtwetter für den Rest des Arbeitstages. Dann müssen die Baustellen ruhen und die Beschäftigten erhalten 60 Prozent ihres Lohns aus der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse“, erklärt der Gewerkschafter.  
 
Schutz der Beschäftigten muss auch im Interesse der Arbeitgeber sein
Die Gewerkschaft Bau-Holz appelliert, vorhandene Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten, um bei längerdauernder Kälteeinwirkung gesundheitliche Schäden zu vermeiden. „Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die Bauarbeiterschutzverordnung beinhalten wesentliche Bestimmungen, die es in dieser Zeit genau einzuhalten gilt. Gesunde und unverletzte Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen sind schließlich die Voraussetzung für erfolgreiche Bauherrn und Arbeitgeber“, so Peer abschließend. 
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