GBH

Dreijahresabschluss im Kollektivvertrag für Musikinstrumenteerzeuger

Erstmals in der Geschichte wurde eine Parallelverschiebung erreicht

In der ersten Kollektivvertrags-Verhandlungsrunde konnte für knapp 600 ArbeiterInnen im Kollektivvertrag der Musikinstrumentenerzeuger ein Dreijahresabschluss erreicht werden.

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen im ersten Jahr um 1,35 Prozent.

Der geringste kollektivvertragliche Mindestlohn in dieser Branche beträgt nun 1.629 Euro ab 1. Mai 2017.

Für 2018 und 2019 wurden weitere Lohnerhöhungen vereinbart.

Die Lehrlingsentschädigungen werden um die gleichen Prozentsätze erhöht, wobei auf die nächste 10er-Stelle aufgerundet wird.

Erstmals in der Geschichte wurde für die Musikinstrumentenerzeuger ab 1. Mai 2019 eine Parallelverschiebung vereinbart. Das heißt, dass auch Löhne über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn verpflichtend erhöht werden müssen. Für die Jahre 2017 und 2018 gilt weiterhin die Ist-Lohn-Empfehlung.

Verhandlungsleiter auf Seiten der GBH ist GBH-Bundesvorsitzender Abg.z.NR Josef Muchitsch: „Mit der erstmaligen Umsetzung der Parallelverschiebung und rahmenrechtlichen Verbesserungen ist uns auch bei den Musikinstrumentenerzeugern ein echter Durchbruch gelungen.“

Wesentliche Verbesserungen im rahmenrechtlichen Teil

Die Sozialpartner einigten sich außerdem darauf, dass im Kollektivvertrag eine Empfehlung für eine Fortzahlung des Entgeltes für den gesamten Arbeitstag am 24. und 31.12. ausgesprochen wird.

Sofern Lehrlinge die Heimfahrt bei der internatsmäßig geführten Berufsschule nicht vierzehntägig ersetzt bekommen, kann in diesen Fällen die Schiedskommission kontaktiert werden. Bestehende Regelungen für zur Verfügung gestellte Heimfahrten und Fahrtkostenersätze bzw. Freifahrten der Länder sind zu berücksichtigen.

Die bisherige Störzulage wird mit der modernen Textierung, wie bei den Tischlern, in den Grundzügen übernommen, ebenso das neu bestehende Arbeitszeitmodell der Tischler.

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